Taxi & Mietwagen-Unternehmen Buxte-Car
Brillenburgsweg 31, 21614 Buxtehude
I. Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere AGB.
II. Geltungsbereich
Die angebotenen Leistungen beziehen sich auf gewerbliche Personenbeförderung und Kurierfahrten. Wir gewährleisten die Fahrtendurchführung mit betriebssicheren, den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden und – in der Personenbeförderung – konzessionierten Fahrzeugen.
III. Vertragsabschluss
Ein Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden und Buxte-Car kommt durch schriftliche, mündliche, telefonische, per Telefax oder Email erfolgte Anmeldung des Kunden und der
Auftragsbestätigung durch Buxte-Car zu Stande. Die Auftragsbestätigung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Email oder Telefax erfolgen.
Grundlage des Vertrages sind die hier aufgeführten Beförderungs- und Haftungsbedingungen, der Leistungsumfang und der Beförderungspreis. Der Fahrgast, bzw. Auftraggeber erkennt diese uneingeschränkt an.
IV. Beförderungsbedingungen
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zu den vereinbarten Zeiten. In der Regel kann der Fahrer nicht mehr als ca. 10 Minuten über die vereinbarte Abholzeit hinaus warten, um Folgeaufträge nicht zu gefährden.
V. Gepäck
Im Beförderungspreis ist die Mitnahme von Gepäck enthalten, sofern es sich im Kofferraum verstauen lässt. Mehrgepäck wird nur nach vorheriger Absprache befördert.
VI. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, uns alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Daten mitzuteilen (z.B. Datum / Uhrzeit der Fahrt, Fahrgastnamen, Personenanzahl, Angaben zu Kindern, Flugnummern usw.). Diese Daten müssen rechtzeitig vor der Fahrtendisposition vorliegen. Buxte-Car ist nicht verpflichtet, diese Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Bei Abholungen von Flughäfen ist der Kunde verpflichtet, Verspätungen von mehr als 30 Minuten, Flugausfall, oder Nichtteilnahme am Flug Buxte-Car umgehend mitzuteilen.
Die Beförderung von Kindern ist immer bereits bei der Fahrtbestellung anzugeben und Angaben zu Anzahl, Alter ggfs. Größe und Gewicht zu machen, damit die Mitnahme der gesetzlichen Rückhalteeinrichtungen sichergestellt werden kann. Sollten diese Angaben versäumt worden sein, kann der Fahrer die Mitnahme, bzw. die Fahrt verweigern. Die Kosten für Anfahrt und Zeitaufwand sind vom Kunden zu tragen.
Der Kunde ist verpflichtet, sorgsam mit dem Fahrzeug umzugehen und den Innenraum nicht zu verschmutzen. Für Verunreinigungen oder Beschädigungen des Fahrzeuges können dem Kunden die Reinigungs-, bzw. Reparaturkosten zzgl. der Fahrzeugausfallkosten in Rechnung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Wird der Fahrer durch ein Verhalten des / der Fahrgäste so gestört, dass ihm ein sicheres und konzentriertes Führen des Fahrzeuges gefährdet erscheint, kann der Beförderungsvertrag mit sofortiger Wirkung mündlich beendet werden, ohne dass es einer weiteren Mitteilung bedarf.
VII. Haftung
Buxte–Car haftet nicht für Übermittlungsfehler und für die Folgen von Verspätungen durch Verkehrsdichte, Staus, wetterbedingte Straßen- und Verkehrsverhältnisse, Unfall, oder höhere Gewalt. Bei Fahrzeugausfällen aller Art, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, besorgt Buxte-Car schnellstmöglich Ersatz. Ist dies aus unabwendbaren betrieblichen Gründen nicht möglich oder ist aus solch einem Grund die Durchführung einer Fahrt nicht, oder nicht zeitgerecht möglich, kann der Kunde, nach Rücksprache mit der Disposition, ein anderes Beförderungsunternehmen beauftragen. Grundsätzlich haftet Buxte-Car nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur im Rahmen der hierzu abgeschlossenen Versicherungen. Buxte-Car haftet nicht für eventl. eintretende Beschädigungen von Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte, oder sonstige Waren und Güter, die im Fahrzeug transportiert werden.
VIII. Fahrpreis
Beförderungspreis und die Leistung richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste von Buxte-Car bzw. nach dem vereinbarten oder dem vom Wegstreckenzähler angezeigten Preis. Der maßgebliche Fahrpreis ist – wenn nichts anderes vereinbart – sofort nach Fahrtbeendigung in bar, ohne Abzug / Skonto zu entrichten. Buxte-Car kann vor Fahrtbeginn eine angemessene Vorauszahlung auf den vereinbarten oder geschätzten Fahrpreis verlangen.
IX. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt für die Parteien und für alle Ansprüche der Sitz von Buxte–Car. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
X. Datenschutz
Wir verpflichten uns, die uns überlassen Daten nur zum Zweck der Leistungserbringung, der Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten oder Rechnungen zu verwenden und entsprechend vertraulich zu behandeln.
XI. Schlussbestimmung
Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer der hier aufgeführten Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass in diesen Fällen eine Regelung in Kraft tritt, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für mögliche Lücken im Vertrag.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in den Fahrzeugen, bzw. im Betriebssitz zur Einsichtnahme aus.